Anwalt für Erbrecht in Grimma – jetzt beraten lassen!
Ob Testament oder Pflichtteil, unsere Kanzlei ist für Sie da.
Wie kann ich meinen Nachlass zu Lebzeiten regeln?
Was ist, wenn ich aus der Erbfolge ausgeschlossen wurde?
Kann ich ein Erbe auch ausschlagen?
Ein Anwalt für Erbrecht weiß Rat! Wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Grimma für eine ausführliche Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht.
Das Besondere des Erbrechts ist sicherlich der emotionale Aspekt, der zu den juristischen Angelegenheiten hinzukommt. Während der Verlust des verstorbenen Angehörigen betrauert wird, sind außerdem die Erbangelegenheiten zu regeln. Nicht selten kommt es zu Familienstreitigkeiten um ein Erbe, was eine enorme Belastung für alle Beteiligten bedeutet.
Oft kommt es aber auch vor, dass ein Verstorbener Schulden hinterlässt und die nächsten Angehörigen das Erbe daher ausschlagen wollen.
Der Beistand durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht ist in jedem Fall unverzichtbar!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich gern für die folgenden Themen an uns:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung
Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts
Jeder kann zu Lebzeiten selbst entscheiden und im Testament festhalten, wen er als Erben einsetzt. Die Enterbung der nächsten Angehörigen bedarf keiner Begründung. In diesem Fall haben die nächsten Angehörigen, Kinder und Enkelkinder sowie Ehe- beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und unter Umständen auch die Eltern jedoch grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.
Das Pflichtteilsrecht kann nur aus gravierenden, gesetzlich vorgegebenen Gründen entzogen werden. Beispiele: Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig: Der Grund für die Entziehung des Pflichtteils muss in dem Testament aufgeführt sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei.